BAföG

BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist staatliche finanzielle Hilfe für Schüler*innen und Studierende in Deutschland. Du bekommst es, wenn du wenig Geld hast, aber eine Schule oder ein Studium machst.

Wichtige Infos:

  • Du bekommst monatlich Geld vom Staat.
  • Die Hälfte ist geschenkt, die andere Hälfte musst du später zurückzahlen (aber ohne Zinsen).
  • Du musst einen Antrag stellen – bevor du das Geld brauchst.
  • Du brauchst oft einen Aufenthaltstitel und musst in Deutschland wohnen.

Wer bekommt BAföG?

  • Deutsche
  • Menschen aus dem Ausland (mit bestimmten Aufenthaltstiteln), z. B.:
    • Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung (§ 16b)
    • Daueraufenthalt-EU (§ 9)
    • Anerkannte Geflüchtete (§ 25 Abs. 1 oder 2)
  • Studierende an Unis und Fachhochschulen
  • Schüler*innen an bestimmten Schulen

Wie viel Geld?

Hängt ab von:

  • Deinem Einkommen
  • Dem Einkommen deiner Eltern
  • Deiner Wohnsituation

Beispiel: Studierende können bis zu 934 € im Monat bekommen (Stand 2024).


Quellen:

§ 8 BAföG: Förderungsfähige Personen

BAföG – Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Grundregel

  • Du musst bei Beginn der Ausbildung – also Bachelor, Master oder schulische Ausbildung – jünger als 45 Jahre sein. Das heißt, dein 45. Geburtstag darf noch nicht vollendet sein.

Ausnahmen – du kannst auch mit über 45 gefördert werden, wenn…

Du den Ausbildungsbeginn unmittelbar nach Wegfall eines „Hinderungsgrundes“ startest. Typische Gründe sind:

  • Zweiter Bildungsweg (z. B. Abitur durch Abendgymnasium/Kolleg)
  • Studium ohne Abitur durch andere Qualifikation
  • Weiter- oder Zusatzbildung, die gesetzlich erforderlich ist
  • Familienzeit: z. B. Erziehung eines Kindes unter 14 Jahren bei max. 30 Std./Woche Arbeit
  • Einschneidende persönliche Veränderungen (z. B. Krankheit, Scheidung, Tod)

Wenn einer dieser Gründe auf dich passt, kannst du Trotz Alter über 45 BAföG beantragen – das Amt prüft das auf Antrag.

Master-Regel

  • Hast du dein Bachelorstudium vor dem 45. Geburtstag begonnen, kannst du den Master auch später aufnehmen und BAföG erhalten, selbst wenn du inzwischen älter als 45 bist.

Quelle: bafög.de

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