Autor: melmun

  • BAföG

    BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist staatliche finanzielle Hilfe für Schüler*innen und Studierende in Deutschland. Du bekommst es, wenn du wenig Geld hast, aber eine Schule oder ein Studium machst.

    Wichtige Infos:

    • Du bekommst monatlich Geld vom Staat.
    • Die Hälfte ist geschenkt, die andere Hälfte musst du später zurückzahlen (aber ohne Zinsen).
    • Du musst einen Antrag stellen – bevor du das Geld brauchst.
    • Du brauchst oft einen Aufenthaltstitel und musst in Deutschland wohnen.

    Wer bekommt BAföG?

    • Deutsche
    • Menschen aus dem Ausland (mit bestimmten Aufenthaltstiteln), z. B.:
      • Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung (§ 16b)
      • Daueraufenthalt-EU (§ 9)
      • Anerkannte Geflüchtete (§ 25 Abs. 1 oder 2)
    • Studierende an Unis und Fachhochschulen
    • Schüler*innen an bestimmten Schulen

    Wie viel Geld?

    Hängt ab von:

    • Deinem Einkommen
    • Dem Einkommen deiner Eltern
    • Deiner Wohnsituation

    Beispiel: Studierende können bis zu 934 € im Monat bekommen (Stand 2024).


    Quellen:

    § 8 BAföG: Förderungsfähige Personen

    BAföG – Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

    Grundregel

    • Du musst bei Beginn der Ausbildung – also Bachelor, Master oder schulische Ausbildung – jünger als 45 Jahre sein. Das heißt, dein 45. Geburtstag darf noch nicht vollendet sein.

    Ausnahmen – du kannst auch mit über 45 gefördert werden, wenn…

    Du den Ausbildungsbeginn unmittelbar nach Wegfall eines „Hinderungsgrundes“ startest. Typische Gründe sind:

    • Zweiter Bildungsweg (z. B. Abitur durch Abendgymnasium/Kolleg)
    • Studium ohne Abitur durch andere Qualifikation
    • Weiter- oder Zusatzbildung, die gesetzlich erforderlich ist
    • Familienzeit: z. B. Erziehung eines Kindes unter 14 Jahren bei max. 30 Std./Woche Arbeit
    • Einschneidende persönliche Veränderungen (z. B. Krankheit, Scheidung, Tod)

    Wenn einer dieser Gründe auf dich passt, kannst du Trotz Alter über 45 BAföG beantragen – das Amt prüft das auf Antrag.

    Master-Regel

    • Hast du dein Bachelorstudium vor dem 45. Geburtstag begonnen, kannst du den Master auch später aufnehmen und BAföG erhalten, selbst wenn du inzwischen älter als 45 bist.

    Quelle: bafög.de

  • Hallo Welt!

    Willkommen bei WordPress. Dies ist dein erster Beitrag. Bearbeite oder lösche ihn und beginne mit dem Schreiben!