BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist staatliche finanzielle Hilfe für Schüler*innen und Studierende in Deutschland. Du bekommst es, wenn du wenig Geld hast, aber eine Schule oder ein Studium machst.
Wichtige Infos:
- Du bekommst monatlich Geld vom Staat.
- Die Hälfte ist geschenkt, die andere Hälfte musst du später zurückzahlen (aber ohne Zinsen).
- Du musst einen Antrag stellen – bevor du das Geld brauchst.
- Du brauchst oft einen Aufenthaltstitel und musst in Deutschland wohnen.
Wer bekommt BAföG?
- Deutsche
- Menschen aus dem Ausland (mit bestimmten Aufenthaltstiteln), z. B.:
- Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung (§ 16b)
- Daueraufenthalt-EU (§ 9)
- Anerkannte Geflüchtete (§ 25 Abs. 1 oder 2)
- Studierende an Unis und Fachhochschulen
- Schüler*innen an bestimmten Schulen
Wie viel Geld?
Hängt ab von:
- Deinem Einkommen
- Dem Einkommen deiner Eltern
- Deiner Wohnsituation
Beispiel: Studierende können bis zu 934 € im Monat bekommen (Stand 2024).
Quellen:
§ 8 BAföG: Förderungsfähige Personen
BAföG – Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Grundregel
- Du musst bei Beginn der Ausbildung – also Bachelor, Master oder schulische Ausbildung – jünger als 45 Jahre sein. Das heißt, dein 45. Geburtstag darf noch nicht vollendet sein.
Ausnahmen – du kannst auch mit über 45 gefördert werden, wenn…
Du den Ausbildungsbeginn unmittelbar nach Wegfall eines „Hinderungsgrundes“ startest. Typische Gründe sind:
- Zweiter Bildungsweg (z. B. Abitur durch Abendgymnasium/Kolleg)
- Studium ohne Abitur durch andere Qualifikation
- Weiter- oder Zusatzbildung, die gesetzlich erforderlich ist
- Familienzeit: z. B. Erziehung eines Kindes unter 14 Jahren bei max. 30 Std./Woche Arbeit
- Einschneidende persönliche Veränderungen (z. B. Krankheit, Scheidung, Tod)
Wenn einer dieser Gründe auf dich passt, kannst du Trotz Alter über 45 BAföG beantragen – das Amt prüft das auf Antrag.
Master-Regel
- Hast du dein Bachelorstudium vor dem 45. Geburtstag begonnen, kannst du den Master auch später aufnehmen und BAföG erhalten, selbst wenn du inzwischen älter als 45 bist.
Quelle: bafög.de